Wichtige Änderung zur Notbetreuung

Wir als Grundschule müssen eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr, auch während der Osterferien, gewährleisten. Die Notbetreuung ist absolut auf das notwendige Maß zu begrenzen und dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern oder auch ein Elternteil  in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

Beschäftigte

  • im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Zu den o. g. „kritischen Infrastrukturen“ sind weitere Bereiche zu zählen, die notwendig sind zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge), wie z. B. der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion,      -verarbeitung und -handel).

Auch in besonderen Härtefällen (etwa wg. drohender Kündigung oder Verdienstausfall) können Eltern ihre Kinder anmelden.

Für eine Anmeldung füllen Sie bitte das folgende Formular aus und werfen es in den Postkasten der Schule. Dem Formular ist zudem eine Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit beigefügt.

Anmeldung Notbetreuung