Schul-ABC

A

Befreiung vom Unterricht

Über die Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden entscheidet die jeweilige Fachlehrerin. Befreiungen einzelner Schultage spricht die Klassenlehrerin aus. Befreiungen, die länger als einen Schultag dauern, erteilt die Schulleiterin.

C

D

Erkranung einer Schülerin/ eines Schülers

Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen die Schule nicht besuchen können, melden Sie es bitte auch in Ihrem eigenen Interesse bis 7.55 Uhr telefonisch oder per Mail in der Schule ab. Ab dem dritten Fehltag legen Sie bitte außerdem eine schriftliche Entschuldigung vor. Dazu können Sie die Seiten im Grundschulplaner verwenden.

Sollte ein Kind aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen, ist es nicht verpflichtet, die Hausaufgaben zu erledigen. Es liegt im Ermessen der Eltern, ob und wann es in der Lage ist, die Hausaufgaben des Fehltages nachzuholen.
Die Eltern informieren sich ggf. anhand der Hausaufgabentafel bzw. bei einem Mitschüler oder einer Mitschülerin über die Hausaufgaben.

F

G

H

I

J

K

Lernmittelausleihe

Beim System der Lernmittelfreiheit wird davon ausgegangen, dass die überlassenen Lernmittel wiederholt ausgeliehen werden können. Um dieses zu gewährleisten, sind sie pfleglich zu behandeln. Sie sollen mit einem Schutzumschlag (Buchschoner) versehen werden. Eintragungen, Randbemerkungen und Unterstreichungen dürfen nicht vorgenommen werden.
Bei Verlust oder Beschädigung eines ausgeliehenen Lernmittels ist der Schule sofort Nachricht zu geben. Sie muss dafür Ersatz geltend machen. Sollte Ihr Kind im Laufe des Schuljahres einen Schulwechsel vornehmen, so sind alle ausgeliehenen Lernmittel der Schule zurückzugeben.

M

N

O

Parksituation

Auf der Schulelternratssitzung und auf der Gesamtkonferenz wurden verschiedene Maßnahmen beschlossen, von denen sich die Mitglieder dieser Gremien

  1. eine Entspannung der Verkehrssituation vor der Schule und damit eine Erhöhung der Sicherheit unserer Kinder sowie
  2. eine Förderung der Selbstständigkeit im Rahmen der Persönlichkeitsentwicklung

erhoffen.

  • Halten Sie an der Landwehrstraße nur, um Ihr Kind aussteigen zu lassen!
  • Nutzen Sie bitte nur den gegenüberliegenden Parkplatz des Andreaswerks, wenn Sie Ihr Kind zur Schule begleiten müssen.
  • Seien Sie Vorbild und überqueren Sie die Straße über die Ampel!
  • Halten Sie auf keinen Fall im Bereich der Einfahrt zum Schulgelände!

Lassen Sie Ihr Kind bitte möglichst bald allein das Schulgelände und die Schule betreten, um vor allem das eigenverantwortliche Handeln Ihres Kindes zu stärken. Begleiten Sie es ggf. nur noch bis zur Glastür im Flur zu den Klassenräumen. Ein Schild mit der Aufschrift “Ab hier schaffen wir es allein!” wird daran erinnern, den Mut zu haben, dem Kind mehr Eigenständigkeit zuzutrauen!
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und vor allem auf Ihre Unterstützung bei der Umsetzung!

Q

R

Sport- und Schwimmunterricht

Kann ein/e Schüler/in einmalig nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, ist eine schriftliche Erklärung der Eltern notwendig, die das Kind der Sportlehrerin vorlegen muss.

T

Unterrichtsausfall bei extremer Wetterlage

Starke Schneefälle mit Schneeverwehungen, überfrierende Nässe, Eisregen oder auch ein Orkan mit nicht absehbaren Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer können zum Ausfall des Unterrichts führen. Die Entscheidung darüber, ob der Unterricht an unserer Schule bei extremer Wetterlage ausfällt, trifft der Landkreis Vechta.

Die Kreisverwaltung empfiehlt, auf die morgendlichen Hörfunkdurchsagen in den Verkehrsnachrichten ab 6.00 Uhr zu achten. Daneben gibt es die Möglichkeiten, sich im Internet unter www.vmz-niedersachsen.de/aktuell/schulausfall.php zu informieren.

Zudem gibt es eine kostenlose App mit dem Namen Vechta Schul-App, die bei Schulausfall eine entsprechende Meldung anzeigt. Die App steht für Smartphones mit Android und iOS zur Verfügung und kann aus den entsprechenden Appstores heruntergeladen werden.

Schließlich ist auch die Telefonnummer für die aktuelle Bandansage zum Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsbedingungn eingerichtet. Unter der Telefonnummer 04441 – 898 1919 werden Bandansagen geschaltet, die Auskunft über einen Schulausfall geben.

Schülerinnen und Schüler, die dennoch zur Schule kommen, werden beaufsichtigt. Ohne Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten werden sie nicht vor dem üblichen Schulschluss nach Hause geschickt.

Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsbedingungen befürchten, können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist, selbst entscheiden, ob sie die Kinder zur Schule schicken oder nicht.

Weitere Informationen und ein Merkblatt finden Sie unter

www.landkreis-vechta.de/bildung-und-freizeit/bildungseinrichtungen/schulausfall.html

Unterrichtszeiten

1. Stunde       08:00 – 08:45 Uhr

2. Stunde       08:45 – 09:30 Uhr

3. Stunde       10:05 – 10:50 Uhr

4. Stunde       10:50 – 11:35 Uhr

5. Stunde       11:55 – 12:40 Uhr

6. Stunde       12:40 – 13:25 Uhr

Ende Ganztag: 15:30 Uhr

V

Versicherungen

Ihr Kind ist auf dem Schulweg und während des Schulbesuchs beim Gemeinde-Unfallversicherungsverband versichert. Falls Ihr Kind einen Unfall haben sollte und ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wurde, bitten wir Sie um eine umgehende Mitteilung an die Schule.

Wertsachen

Wertsachen wie Uhren und Schmuck sowie Geld bringt jede/r Schüler/in auf eigene Gefahr mit. Die Schule und die Lehrkräfte übernehmen keine Haftung. Bei Brillenträgern kann die Gefahr von Augenverletzungen durch das Tragen von Sportbrillen mit Spezialgläsern verringert werden.

Waffen

Das Mitbringen von Waffen aller Art – auch von Taschenmessern – zur Schule ist wegen der damit verbundenen Gefährdung von Mitschülern verboten. Ferner ist das Mitbringen von technischem Spielzeug nicht erlaubt.

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