Schulvorstand

Aufgaben des Schulvorstands

Der Schulvorstand entscheidet über

  • Inanspruchnahme der eingeräumten Entscheidungsspielräume
  • Verwendung der Haushaltsmittel und Entlastung der Schulleitung
  • Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation nach § 23 NSchG
  • Ausgestaltung der Stundentafel
  • Schulpartnerschaften
  • die bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen
  • Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen nach § 22 NSchG
  • Grundsätze für die Tätigkeit der päd. Mitarbeiter/innen
  • Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen
  • Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring der Schule
  • Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit in der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG
  • macht Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung

(entnommen aus dem Schulgesetz)

Folgende Mitglieder bilden den Schulvorstand (SJ 2024/2024):

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.