Aufgaben des Schulvorstands
Der Schulvorstand entscheidet über
- Inanspruchnahme der eingeräumten Entscheidungsspielräume
- Verwendung der Haushaltsmittel und Entlastung der Schulleitung
- Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation nach § 23 NSchG
- Ausgestaltung der Stundentafel
- Schulpartnerschaften
- die bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen
- Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen nach § 22 NSchG
- Grundsätze für die Tätigkeit der päd. Mitarbeiter/innen
- Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen
- Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring der Schule
- Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit in der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG
- macht Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung
(entnommen aus dem Schulgesetz)
Folgende Mitglieder bilden den Schulvorstand (SJ 2024/2025):
1. Frau Schmidt-Dürfeld
2. Frau Kellner
3. Frau Seeger
4. Frau Ferentschak
5. Frau Tinnemeyer
6. Frau Naumann
7. Frau Fisser
8. Frau Schmergal