Aufgaben des Schulvorstands
Der Schulvorstand entscheidet über
- Inanspruchnahme der eingeräumten Entscheidungsspielräume
- Verwendung der Haushaltsmittel und Entlastung der Schulleitung
- Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation nach § 23 NSchG
- Ausgestaltung der Stundentafel
- Schulpartnerschaften
- die bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen
- Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen nach § 22 NSchG
- Grundsätze für die Tätigkeit der päd. Mitarbeiter/innen
- Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen
- Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring der Schule
- Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit in der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG
- macht Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung
(entnommen aus dem Schulgesetz)
Folgende Mitglieder bilden den Schulvorstand (SJ 2024/2024):
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.