Schulelternrat

Der Schulelternrat wird nicht gewählt, sondern aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften gebildet. Alle 2 Jahre werden der / die Vorsitzende des Schulelternrates und dessen Vertreter/in neu gewählt. An den Sitzungen des Schulelternrates nimmt die Schulleitung teil.

Aufgaben des Schulelternrats

Der Schulelternrat führt in Person der / des Vorsitzenden Gespräche mit der Schulleitung über Angelegenheiten der Schule. Des Weiteren vertritt der Schulelternrat die Elternschaft nach außen, informiert diese wiederum über wichtige Vorhaben und bezieht sie ggf. bei Projekten und anderen Schulaktivitäten aktiv mit ein.

Folgende Eltern bilden im Schuljahr 2023 / 2024 den Schulelternrat:

Klasse 1:

1.

2.

Klasse 2:

1.

2.

Klasse 3:

1.

2.

Klasse 4:

1.

2.