Hygieneplan für unsere Schule

Ab morgen werden unsere Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse umschichtig in einer halben Lerngruppe unterrichtet, das heißt, parallel zum “Lernen zu Hause” gibt es nun auch wieder Phasen des Lernens in der Schule.

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Deshalb spielt bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebes das Einhalten von Hygiene- und Abstandregeln in der Schule eine besondere Rolle. Die geltenden Hygieneregeln an der Grundschule Hagen kannst du hier nachlesen.

Änderungen im Bereich der Notbetreuung

Wir als Grundschule müssen weiterhin eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr gewährleisten. Die Notbetreuung ist absolut auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen und dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r in den nachfolgend aufgeführten Bereichen tätig ist und ohne Notbetreuung an der Ausübung der erforderlichen Berufstätigkeit gehindert wäre.

Eltern oder Erziehungsberechtigte,…

  • …die in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen: Beschäftigte
    • im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich (z. B. Arzt- und Pflegepersonal in Krankenhäusern, humane allgemeinmedizinische Versorgung, Arzneimittel- und Impfstoffhersteller, Labore, stationäre Altenpflege und Behindertenhilfe),
    • zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen (auch Lehrer und Erzieher),
    • im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
    • im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
  • …die in einem Bereich tätig sind, welcher notwendig zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge) ist, wie z. B. der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -handel).
  • …die in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig sind. Hierzu gehören folgende Bereiche:
    • Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung, Fernwärme inkl. Logistik)
    • Wasserversorgung (öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
    • Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel)
    • Informationstechnik und Telekommunikation (Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
    • Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers)
    • Transport und Verkehr (Logistik für die o. g. kritischen Infrastrukturen, ÖPNV)
    • Entsorgung (Müllabfuhr)
    • Medien und Kultur (Risiko- und Krisenkommunikation)

Auch in besonderen Härtefällen (etwa wg. drohender Kündigung und erheblichem Verdienstausfall, drohender Kindeswohlgefährdung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere bei Alleinerziehenden oder gemeinsamer Betreuung von Geschwisterkindern) können Eltern ihre Kinder anmelden.

Für eine Anmeldung zur Notbetreuung füllen Sie bitte das folgende Formular aus und werfen es in den Postkasten der Schule. Dem Formular ist zudem eine Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit beigefügt.

Anmeldung Notfallbetreuung

Frohe Ostern!

Das gesamte Kollegium der Grundschule Hagen wünscht euch, liebe Schülerinnen und Schüler, und Ihnen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, sonnige Ostertage!      Bleibt gesund!

Wichtige Änderung zur Notbetreuung

Wir als Grundschule müssen eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr, auch während der Osterferien, gewährleisten. Die Notbetreuung ist absolut auf das notwendige Maß zu begrenzen und dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern oder auch ein Elternteil  in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

Beschäftigte

  • im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Zu den o. g. „kritischen Infrastrukturen“ sind weitere Bereiche zu zählen, die notwendig sind zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge), wie z. B. der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion,      -verarbeitung und -handel).

Auch in besonderen Härtefällen (etwa wg. drohender Kündigung oder Verdienstausfall) können Eltern ihre Kinder anmelden.

Für eine Anmeldung füllen Sie bitte das folgende Formular aus und werfen es in den Postkasten der Schule. Dem Formular ist zudem eine Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit beigefügt.

Anmeldung Notbetreuung

Aktion Regenbogen – Macht mit!

Beim Verteilen der Schulpost haben wir viele schöne Regenbögen an euren Haustüren und Fenstern entdeckt, sodass uns die Idee gekommen ist, diese Aktion auch an unserer Schule durchzuführen.

Die gemalten Regenbögen stehen als Zeichen für den Zusammenhalt und gegen Corona. Andere Kinder können diese z. B. beim Spazierengehen suchen, zählen und wissen, dass eine Menge Kinder in dieser Zeit auch zu Hause bleiben.

Wenn du magst, kannst du uns dein Regenbogenbild (individuell gestaltet oder Vorlage unter Downloads; gerne auch beschriftet mit deinem Namen) zukommen lassen (per Post oder Einwurf in unseren Briefkasten). Wir hängen alle Bilder (Querformat DIN-A5) in die Fenster unserer Schule und möchten damit ein Zeichen für den Zusammenhalt unserer Schulgemeinschaft in dieser ungewöhnlichen Zeit setzen.

Wir würden uns freuen, wenn sich viele Kinder daran beteiligen. Macht mit!

Die ersten Bilder zieren bereits die Fenster unserer Schule! Tolle Werke sind entstanden! Wir freuen uns weiterhin über eure Regenbogenbilder und möchten unsere Galerie erweitern!

Notbetreuung während der Osterferien

Eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern oder nun auch ein Elternteil in sog. kritischen Infrastrukturen (insbesondere im Gesundheitsbereich) tätig sind, wird auch während der Osterferien von 8 Uhr bis 13 Uhr angeboten. Diese Notbetreuung ist auch weiterhin auf das notwendige Maß zu begrenzen. Für eine Anmeldung füllen Sie bitte das folgende Formular aus und schicken es per E-Mail an verwaltung.gshagen@gshagen-vechta.net oder werfen es in den Postkasten der Schule. Dem Formular ist zudem eine Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit beigefügt.

Anmeldung Notfallbetreuung Corona Osterferien

Corona-Epidemie: Informationen zur Schulschließung

Die Niedersächsische Landesregierung hat zur Bekämpfung der Corona-Epidemie entschieden, dass ab Montag, den 16.03.2020, alle Schulen in Niedersachsen geschlossen werden.

Um eine schnelle Ausbreitung zu vermeiden, wird von der niedersächsischen Landesregierung dringend empfohlen, dass alle Kinder zu Hause bleiben.

Wir als Grundschule müssen eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr gewährleisten. Die Notbetreuung ist absolut auf das notwendige Maß zu begrenzen und dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

Beschäftigte

  • im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Auch in besonderen Härtefällen (etwa wg. drohender Kündigung oder Verdienstausfall) können Eltern ihre Kinder anmelden.

Bis zu den Osterferien bearbeiten die Schüler und Schülerinnen bitte die mitgegebenen Materialien zu Hause.

Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass der Unterricht am Montag, den 20. April 2020, wieder beginnt.