Wir als Grundschule müssen weiterhin eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr gewährleisten. Die Notbetreuung ist absolut auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen und dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r in den nachfolgend aufgeführten Bereichen tätig ist und ohne Notbetreuung an der Ausübung der erforderlichen Berufstätigkeit gehindert wäre.
Eltern oder Erziehungsberechtigte,…
- …die in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen: Beschäftigte
- im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich (z. B. Arzt- und Pflegepersonal in Krankenhäusern, humane allgemeinmedizinische Versorgung, Arzneimittel- und Impfstoffhersteller, Labore, stationäre Altenpflege und Behindertenhilfe),
- zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen (auch Lehrer und Erzieher),
- im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
- …die in einem Bereich tätig sind, welcher notwendig zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge) ist, wie z. B. der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -handel).
- …die in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig sind. Hierzu gehören folgende Bereiche:
- Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung, Fernwärme inkl. Logistik)
- Wasserversorgung (öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
- Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel)
- Informationstechnik und Telekommunikation (Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
- Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers)
- Transport und Verkehr (Logistik für die o. g. kritischen Infrastrukturen, ÖPNV)
- Entsorgung (Müllabfuhr)
- Medien und Kultur (Risiko- und Krisenkommunikation)
Auch in besonderen Härtefällen (etwa wg. drohender Kündigung und erheblichem Verdienstausfall, drohender Kindeswohlgefährdung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere bei Alleinerziehenden oder gemeinsamer Betreuung von Geschwisterkindern) können Eltern ihre Kinder anmelden.
Für eine Anmeldung zur Notbetreuung füllen Sie bitte das folgende Formular aus und werfen es in den Postkasten der Schule. Dem Formular ist zudem eine Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit beigefügt.